Bochumer Straße
 
17.07.2020
Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in dieser Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie wie gewohnt über die neuesten Projekte und Entwicklungen der letzten zwei Monate. Darüber hinaus erfahren Sie Wissenswertes zu den Themenfeldern Bildung und Sanierung – natürlich mit Bezug in unser Quartier Bochumer Straße.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen der Artikel und einen erholsamen Sommer!
17.07.2020
Da tut sich was am Bunker


Der Bunker an der Bochumer Straße.
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen

Der ehemalige Hochbunker an der Bochumer Straße ist vielen Anwohnerinnen und Anwohnern ein Dorn im Auge. Nicht das Gebäude an sich ist Anlass für Beschwerden, sondern vielmehr die Vermüllung auf dem Grundstück. Auch die Dornen, die bis zum Gehweg wachsen, verursachen vermehrt Beschwerden. Ein Problem stellt der Zaun auf dem Grundstück dar, der den Anschein einer Grundstücksbegrenzung erweckt, jedoch keine darstellt, weil er einen Meter vor der eigentlichen Grundstücksgrenze verläuft. Daher kann der uneingezäunte, private Abschnitt, also der schmale Grünstreifen, nicht von Gelsendienste gesäubert werden, denn private Grundstücke sind vom Eigentümer selbst zu pflegen.

Besserung der Situation um den Bunker in Sicht

Nach mehrfachen Verhandlungsgesprächen mit dem Eigentümer ist es nun gelungen, die Außenfläche der Bunkeranlage anderweitig zu nutzen. Die Stadterneuerungsgesellschaft (SEG) konnte sich in einem Pachtvertrag mit dem Eigentümer einigen, die Außenfläche des Bunkers anzumieten und städtebaulich aufzuwerten. In einem ersten Schritt werden die Büsche und Dornengewächse entfernt, um anschließend den Bodenbelag zu begradigen. Die Anwohnerinnen und Anwohner dürfen sich nun auf baldige Veränderungen und ein sauberes Umfeld freuen. Die Rodungsarbeiten starten voraussichtlich Ende Juli 2020.
17.07.2020
Wir im Quartier stellen uns vor!
Anne Schmidt für die heidelbÜrger - Wohnkumpane Ückendorf

Anne Schmidt, Bewohnerin der heidelbÜrger - Wohnkumpane Ückendorf.
Bildrechte: heidelbÜrger - Wohnkumpane Ückendorf

Die Bürgerinnen und Bürger kennen Sie als...

Bewohnerin des genossenschaftlichen Wohprojekts heidelbÜrger - Wohnkumpane Ückendorf.

Was sind ihre Aufgaben?

Unser Projekt bietet Raum für ein solidarisches und nachhaltiges Wohnen und Arbeiten.

Wer kann mit welchem Anliegen auf Sie zukommen?

Wer Interesse am genossenschaftlichen Wohnen und Arbeiten hat - im Allgemeinen oder im Speziellen was unser Projekt betrifft - kann sich jederzeit gerne bei uns melden. Falls aktuell jemand auf der Suchee ist, wären einzelne Wohnungen auch noch frei.

Seit wann engagieren Sie sich im Quartier Bochumer Straße?

Im Mai dieses Jahres sind die ersten Bewohner in die Heidelberger Straße gezogen. Im Laufe der Zeit werden weitere Wohnkumpanen dazu kommen und unser Engagement im Quartier wird sich weiter entwickeln.

Wo und wann können die Bürgerinnen und Bürger Sie erreichen?

Weitere Informationen zu unserem Projekt gibt es auf unserer Website und am besten erreichbar sind wir per Mail: mitmachen@wohnkumpane.de. Sobald es die Umstände wieder erlauben, werden wir regelmäßige Informationsabende zu unseren Projekten organisieren.

Welches Angebot nutzen Sie im Quartier Bochumer Straße am liebsten?

Im c/o-Raum haben wir uns zusammen gefunden und unser Projekt geplant und vorgestellt, über das Stadtteilbüro haben verschiedene Besuchergruppen unser Projekt bereits besichtigt, in der Trinkhalle haben wir schon manchen Wein, manches Bier oder manche Limo miteinander und mit anderen getrunken und Ideen ausgeheckt, in einigen Ateliers haben wir uns staunend umgesehen und auf der Szeniale und der Üvertüre haben wir miteinander und mit vielen Fremden gefeiert.

Bitte entscheiden Sie:

Tee oder Kaffee? Egal - Hauptsache entspannt genießen.
Fahrrad oder Auto? Fahrrad.
Strand oder Berge? Beides und so manches dazwischen.

Ich wünsche mir für das Quartier Bochumer Straße...

Ein entspanntes und doch spannendes Miteinander.

Weitere Informationen
Website der heidelbÜrger - Wohnkumpane Ückendorf
17.07.2020
Bildung im Quartier
Lernende Stadt - Zukunftsstadt 2030+

Foto vom Auftakt zum Projektstart im November 2018.
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen

Das Konzept für „Lernende Stadt" wurde im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs „Zukunftsstadt 2030+“ des Ministeriums für Bildung und Forschung erarbeitet, bei dem sich Gelsenkirchen als eine von acht Kommunen am Ende durchsetzen konnte. Im Zentrum des Wettbewerbs stand die Frage, was eine Stadt künftig auszeichnen muss, um den an sie gestellten Herausforderungen gerecht werden zu können. Gelsenkirchen hat nun seit April dieses Jahres die Möglichkeit ihre Idee von „Zukunftsstadt" umzusetzen.
In der „Lernenden Stadt“ ist Bildung der Schlüssel zur Zukunft. Wie ist das zu verstehen? Die Grundidee ist bestechend einfach: Der städtische Raum ist ja zum einen bereits vorhanden und zum anderen ist er gekennzeichnet durch sehr unterschiedliche Zonen: ein Großraum, verschiedene Erfahrbarkeitsbereiche. In einer Zone steht das Wohnen im Vordergrund, in einer anderen das öffentliche Leben. Es gibt Zonen für Verkehr und es gibt Grünflächen. Der Begriff Bildung wird also im Konzept von „Lernende Stadt“ bezogen auf den Raum gedacht und betrachtet die Stadt ganzheitlich auch als einen Ort des Lernens. Was also können wir lernen vom Leben in der Stadt? Von hier aus geht das Nachdenken über Bildung in zwei Richtungen. Einerseits: Was ist gemeint, wenn man künftig von „Bildung" spricht? Oder anders: Wie sieht eine Bildung von morgen aus und vor allem, welche Bildung brauchen wir, um uns auf unterschiedliche mögliche „Zukünfte" vorzubereiten? Die zweite Stoßrichtung wird geleitet von der Frage: Wie lässt sich Zukunft nachhaltig gestalten? Nachhaltigkeit meint ökologisch verträglich, wirtschaftlich leistungsfähig und sozial gerecht.
Um diesem Ansatz Rechnung zu tragen, wurde das Planungs- und Umsetzungskonzept (PUK) der Lernenden Stadt auf vier Säulen aufgebaut:
  1. Stadtgesellschaft und Wissenschaft: Zwei einander eher etwas fremd gewordene Größen sollen wieder zu einem fruchtbaren Austausch miteinander finden. Theorie, Lehre und alltägliche Praxis sollen nicht getrennt voneinander gedacht und gelebt werden. Wissen probiert sich aus in der Praxis und Praxis wird Gegenstand der Forschung zu Nachhaltigkeit.
  2. Lernorte und Lernlabore: Über den gesamten Stadtraum Gelsenkirchens verteilt sollen thematische Schwerpunkte für das gemeinsame Lernen gesetzt werden. Außerschulische Angebote machen Lernende zu Forschern und damit den Prozess der Wissensgewinnung lebendig und greifbar. Frei zugängliche Lernorte sollen entstehen und über Wissensaustausch miteinander vernetzt werden.
  3. Partizipation im Quartier: Global denken – lokal handeln, so lautet einer der Grundsätze der Bildung für nachhaltige Entwicklung. In diesem Sinne ist die aktive Teilhabe am Prozess der Zukunftsbildung direkt im Quartier verortet. Dort soll nach Potenzialen geforscht, sollen gemeinsam Bedarfe ermittelt und durch „handelndes Lernen“ und soziale Interaktion zukunftsfähige Kompetenzen erworben werden.
  4. Digitale Stadt: Neue Medien sollen und müssen genutzt werden, jedoch verantwortungsvoll. Neben kommerziellen, rein spaßorientierten Angeboten besteht eine große Nachfrage nach spiel- und erlebnisorientiertem Lernen in der digitalen Welt. Es sollen Wege erprobt werden, Menschen miteinander ebenso wie reale Räume mit virtuellen zu verbinden.
In Ückendorf trifft dieses Konzept auf zahlreiche, bereits vorhandene lokale Gegebenheiten und gewachsene Infrastruktur. Zum Beispiel auf eine hohe Dichte an künstlerischer Kreativität (Kreativ.Quartier), den Wissenschaftspark und das neue Amtsgericht als eine Öffnung des Quartiers in das öffentliche Leben der Stadt.
Mit dem Konzeptbaustein „StartUp! Ückendorf“ sind hier an außerschulischen Lernorten konkret ein Jugendforschungslabor mit einem Schwerpunkt auf Naturwissenschaften, Technik und Digitalem geplant, ein „Maker Labor“, in dem neue Ideen für zukunftsfähige Unternehmungen entwickelt werden sollen sowie die Einrichtung eines festen Standortes der dezentral organisierten KreativWerkstatt zum Erproben kreativer Potentiale und zum Ausleben kreativer Prozesse.
Koordinierend ausgeführt und planerisch begleitet wird die Umsetzung des Konzeptes Lernende Stadt vom Team Zukunftsstadt 2030+/aGEnda 21 mit Sitz in der Altstadt. Wissenschaftlich begleitet wird der Prozess vom Institut Futur (FU Berlin), vom Institut für Geographie und Sachunterricht (Bergische Universität Wuppertal), der Fachhochschule Dortmund (Fachbereich angewandte Sozialwissenschaften) und dem Institut für Arbeit und Technik (Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt und Recklinghausen).

Weitere Informationen
Website zur Zukunftsstadt 2030+
17.07.2020
FAQ Sanierungsrecht


In Blau eingefärbt sehen Sie das Sanierungsgebiet.
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen

Wann muss ich einen Antrag auf Erstellung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung stellen?

Bestimmte Bauvorhaben und Maßnahmen, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Bochumer Straße liegen, sind nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig. Diese Maßnahmen und Bauvorhaben bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Stadt Gelsenkirchen.  
Zu den wichtigsten genehmigungspflichtigen Vorhaben und Maßnahmen zählen u.a.
nach § 144 Abs. 1 BauGB:
  • Bauvorhaben und Nutzungsänderungen,
  • befristete Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und/oder baulichen Anlagen (z.B. die Erneuerung von Gebäuden bzw. einzelner Gebäudeteile oder Wohnungen)
und nach § 144 Abs. 2 BauGB:
  • rechtsgeschäftliche Veräußerung (Verkauf) von Grundstücken,
  • Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z.B. Grundschuldbestellungen),
  • Begründung, Änderung oder Eintragung von Baulasten,
  • Grundstücksteilungen.

Liegt meine Immobilie im Sanierungsgebiet Bochumer Straße?

Siehe die Gebietsmarkierung auf dem Bild oben.

Wo bekomme ich das Formular zur Antragstellung?

Das Antragsformular erhalten Sie zu den bekannten Öffnungszeiten im Stadtteilbüro Bochumer Straße, auf der städtischen Homepage zum Herunterladen oder schreiben Sie eine Mail an bochumerstrasse@gelsenkirchen.de.

Kann mein Antrag abgelehnt werden?

Ja. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass Ihr Vorhaben die Durchführung der Sanierung unmöglich macht, wesentlich erschwert oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde, kann die Genehmigung versagt werden.

Was sind die Sanierungsziele und wo finde ich diese?

Die Sanierungsziele stellen die grundlegenden planerischen und verbindlichen Ziele dar, die mit dem Sanierungsverfahren im Sanierungsgebiet Bochumer Straße erreicht werden sollen. Sie bilden die inhaltliche Prüfgrundlage im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben oder Maßnahmen nach § 144 BauGB.
Die Sanierungsziele ergeben sich aus dem Integrierten Handlungskonzept (Stand Juli 2016) für das Revitalisierungsgebiet Bochumer Straße, das auf der städtischen Homepage heruntergeladen oder im Stadtteilbüro Bochumer Straße eingesehen werden kann.
Das Stadtteilbüro Bochumer Straße berät Sie gerne inhaltlich zu den gültigen Sanierungszielen

Was muss ich beachten, wenn ich ein Grundstück im Sanierungsgebiet Bochumer Straße verkaufen oder kaufen möchte?

Im Grundbuch jedes Grundstücks, das im Sanierungsgebiet Bochumer Straße liegt, wurde nach Inkraftreten der Sanierungssatzung vom 19.05.2017 (Amtsblatt Nr. 22 vom 02.06.2017, S. 479ff.) gem. §143, Abs. 2 BauGB in Abt. II ein sogenannter Sanierungsvermerk eingetragen. Dieser wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung aus dem Grundbuch gelöscht. Jegliche Verkäufe von Grundstücken im Sanierungsgebiet Bochumer Straße unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt nach § 144 BauGB (s.o.) und bedürfen eines Antrags auf sanierungsrechtliche Genehmigung.
Der Antrag gilt nur in Kombination mit einem bereits notariell beglaubigten Kaufvertrag als prüffähig bzw. vollständig. Zudem obliegt es der Sanierungsverwaltungsstelle, Kaufverträge mit Auflagen zu genehmigen. Dies können z.B. Instandsetzungsauflagen zur Behebung baulicher Mängel und Missstände, Begrünungs- bzw. Entsiegelungsmaßnahmen oder Auflagen zur Unterlassung der Aufteilung des Wohneigentums nach §8 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) sein.  
Wir empfehlen daher dringend, sich vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrags im Stadtteilbüro Bochumer Straße beraten zu lassen. Eine Vorprüfung des Sachverhaltes trägt zur (finanziellen) Planungssicherheit bei. Zudem werden die neuen Eigentümer/innen über die geltenden Auflagen und Fördermöglichkeiten (s.u.) im Sanierungsgebiet beraten und eine gemeinsame Objektbegehung zur Bestandsaufnahme möglicher baulicher Mängel und Missstände gem. § 177 BauGB kann erfolgen.

Sind Instandsetzungen, wie beispielweise der Austausch einer Wohnungstür genehmigungspflichtig?

Nein, eine Wohnungstür darf ohne sanierungsrechtliche Genehmigung ausgetauscht werden.
Sollten Sie sich bei Ihren Vorhaben und Maßnahmen unsicher sein, ob es genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist, informieren Sie sich einfach unverbindlich im Stadtteilbüro Bochumer Straße. Das Team des Stadtteilbüros berät Sie gerne.

Ich möchte ein Bad sanieren, ist dies genehmigungspflichtig?

Ja. Da es sich bei einer Badsanierung um eine erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen handelt, ist dieses Vorhaben gemäß § 144 Abs. 1 BauGB genehmigungspflichtig.
Ich möchte meine Immobilie anderweitig nutzen (z.B. Umnutzung von Wohnen zu Gewerbe) und stelle einen Bauantrag. Muss ich zudem einen Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung stellen?
Ja. Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen sind gemäß § 144 Abs. 1 BauGB genehmigungspflichtig. Neben dem Bauantrag ist ein Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung zu stellen. Beide Anträge unterliegen eigenständigen Verwaltungsverfahren und bedürfen einer gesonderten Prüfung. Ein genehmigter Bauantrag beinhaltet nicht automatisch eine sanierungsrechtliche Genehmigung, da das Vorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Sanierungsziele geprüft werden muss.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Mit Eingang des vollständigen Antrags beginnt die Prüffrist des Antrages. Handelt es sich um ein Vorhaben nach § 144 Abs. 1 BauGB beträgt die Frist zwei Monate und kann von der Behörde einmalig um zwei weitere Monate verlängert werden. Bei Vorhaben nach § 144 Abs. 2 BauGB beträgt die Frist einen Monat und kann von der Behörde einmalig um drei Monate verlängert werden.
In der Regel erhalten die Antragsteller frühzeitiger einen Bescheid. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zum Stadtteilbüro Bochumer Straße aufzunehmen, um Unvollständigkeiten zu vermeiden und mögliche Versagungsgründe auszuräumen.

An wen kann ich mich bei Fragen rund um das Sanierungsrecht wenden?

Das Stadtteilbüro Bochumer Straße berät und informiert Sie gerne zu Angelegenheiten des Sanierungsverfahrens. Ansprechpartner im Stadtteilbüro sind Herr Balke und Frau Ziemer.

Sind finanzielle Unterstützungen möglich?

Ja. Über das Haus- und Hofflächenprogramm können bspw. Fassadensanierungen, Dacherneuerungen oder Hofflächengestaltungen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Eine Kostendeckelung besteht nicht; allerdings stehen pro Haushaltsjahr nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung.
Die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig: Vor Beginn der Baumaßnahmen muss eine vertragliche Vereinbarung darüber mit der Stadt Gelsenkirchen abgeschlossen werden (vgl. § 7h EStG).
Der Quartiersarchitekt Herr Gebhardt (Tel.: 0151-58126744; Mail: markus.gebhardt@gelsenkirchen.de)  berät und informiert Sie gerne zu diesen Möglichkeiten.

Weitere Informationen
Website zum Sanierungsgebiet Bochumer Strasse

Anhang
IHK Bochumer Straße
17.07.2020
Rückblick Gebietsbeirat


Lassen Sie sich zu einer Idee beraten und reichen einen Antrag ein.
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen

Bereits seit mehreren Monaten beeinflussen die Corona-bedingten Einschränkungen unseren Alltag. Auch die Arbeit des Gebietsbeirates ist hiervon betroffen, weswegen seine zurückliegende Sitzung virtuell durchgeführt wurde. So konnten die Mitglieder  in das Abstimmungsverfahren über den vom lokal ansässigen Verein a tip: tap e.V. eingereichten Förderantrag eingebunden werden, obwohl sie nicht persönlich anwesend waren.
Seit den 1970er Jahren hat sich der Flaschenwasserkonsum mehr als verzehnfacht. Der gemeinnützige Verein a tip:tap e.V.  setzt sich für den Konsum von Leitungswasser und gegen Plastikmüll ein. Für die Bildungsreihe „Trinkwasser als Beitrag zum Klimaschutz – Trinkflaschen für eine nachhaltige Zukunft“ sind primär Materialien zur Vorbereitung und Durchführung der Bildungsveranstaltung und für wiederverwertbare Trinkflaschen beantragt worden. Wiederverwertbare Flaschen erleichtern den Einstieg in den Konsum von Leitungswasser, aktivieren zu einem Überdenken des Mineralwasserkonsums aus Plastikflaschen und tragen somit zur Müllreduzierung im Quartier bei. Wiederverwertbare Mehrwegbecher dienen während der Bildungsveranstaltungen als Trinkgefäße, welche im Anschluss an den Verein Ückendorf aktiv e.V. weitergeben werden. Auch zukünftig stehen die Becher so dem Quartier zur Verfügung und können ausgeliehen werden. Die Bildungsreihe wird für verschiedene Zielgruppen konzipiert und startet voraussichtlich im Herbst 2020. Eine Anmeldung ist erforderlich. 
Der Gebietsbeirat Bochumer Straße hat dem Antrag zugestimmt. Weitere Informationen erhalten Sie au der Website oder via E-Mail an gelsenkirchen@atiptap.org.

Ankündigung

Auch weiterhin besteht die Möglichkeit, Projektanträge an den Quartiersfonds Bochumer Straße zu stellen. Hinweise zur Antragsstellung und eine Beratung zu den geltenden Fördervoraussetzungen erhalten Sie durch das Stadtteilbüro Bochumer Straße. Das Team vor Ort erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 0209/ 31908-16 sowie über die Mailadresse bochumerstrasse@gelsenkirchen.de. Genauere Informationen zum Quartiersfonds erhalten Sie zudem auf unserer Website zum Quartiersfonds. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Weitere Informationen
Website von a tip: tap e.V.
Weitere Infos zum Quartiersfonds
17.07.2020
Eine Wandreklame Zeugnis jüdischen Lebens in Gelsenkirchen


Die Mauer am Haus der Bochumer Straße 165.
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen

Bei dem Abriss eines Wohnhauses an der Ecke Bochumer Straße/Virchowstraße wurde am 10. Mai eine geschichtsträchtige Fassade freigelegt. Der zum Vorschein gekommene Schriftzug, der in Anbetracht des Baujahres der niedergelegten Häuser ein Alter von mehr als 100 Jahren aufweist, bewirbt den Herrenausstatter Alexander, der sich ganz in der Nähe des Hauptbahnhofes befand. Gleichzeitig ist die Wandreklame Zeugnis einer tragischen Familienbiografie aus Gelsenkirchen. Die jüdische Familie Alexander betrieb mehrere Bekleidungsgeschäfte, bis Vater Georg durch die Nationalsozialisten zur Geschäftsaufgabe gezwungen und inhaftiert wurde. Durch die immer fataleren Lebensumstände für Jüdinnen und Juden in Deutschland, sah sich der Großteil der Familie zur Flucht gezwungen. Unter ihr war auch der bis 1933 bei Schalke 04 spielende Ernst Alexander, der zusammen mit weiteren Familienmitgliedern in die Niederlande immigrierte. Nach dem Einmarsch deutscher Truppen wurde Ernst Alexander dort inhaftiert und in das KZ Auschwitz deportiert, wo er im Juli 1942 starb. Aus dem engeren Angehörigenkreis überlebte lediglich die jüngste Tochter Johanna, die am 27. Januar 1945 von der Roten Armee aus dem Ghetto Theresienstadt befreit wurde und nach Gelsenkirchen zurückkehrte. Johanna verstarb hier im Jahr 1969. Andere Angehörige der Familie Alexander flohen nach Großbritannien, Belgien und Brasilien.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Ernst Alexander
17.07.2020
Die Polizeisprechstunde findet wieder statt


Die Polizei als lokaler Ansprechpartner.
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen

Ab Dienstag, 4. August 2020, findet die Polizeisprechstunde wieder wie gewohnt im Stadtteilbüro Bochumer Straße statt. Jeden ersten Dienstag im Monat besteht für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Quartier die Möglichkeit, ihre Anliegen und Anfragen rund um das Thema Sicherheit zu äußern. Zwischen 14 und 16 Uhr ist der örtliche Bezirkspolizist im Stadtteilbüro anzutreffen, wo er für Gespräche zur Verfügung steht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und die Beratung kostenfrei.
17.07.2020
Was kommt?
Und zum Schluss eine Übersicht der Termine aus dem Quartier Bochumer Straße
ansehBar Galerie im Stadtraum: 10. Juli bis 10. September 2020
Ort: 16 verschiedene Standorte in der Altstadt und Ückendorf
Places_VR-Festival: Donnerstag bis Samstag, 20. bis 22. August 2020
Ort: Quartier Bochumer Straße

Weitere Informationen
Ferienprogramm der Stadt Gelsenkirchen
Ferienprogramm von Tausche Bildung für Wohnen e.V.
Ferienprogramm des Spunk
Website des Places_VR Festivals
Website zum Projekt ansehBar